Informationen zu aktuell auftretenden Tierseuchen
02.09.2025 Afrikanische Schweinpest: aktuelle Lage in Sachsen, Deutschland und Europa, Veränderung der Zonen und Zaunrückbau
Damit können große Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes
Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I
komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die
Durchführungsverordnung angepasst. Die Anpassungen treten zum 23.09. in Kraft.
02.06.2025 Afrikanische Schweinpest: aktuelle Lage in Sachsen, Deutschland und Europa
07.05.2025 Afrikanische Schweinpest: aktuelle Lage in Sachsen, Deutschland und Europa
03.05.2025 Afrikanische Schweinpest: Verkleinerung der Sperrzonen
Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I
Durchführungsverordnung angepasst.
Was gilt in der Pufferzone?
– Erleichterungen für Hausschweinehalter
Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen
innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb
aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.
– Erleichterungen für Jäger.
Selbst angeeignetes Schwarzwild darf nun wieder bundesweit in begrenztem
Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und
Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem
gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten
Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte
Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann.
Was gilt in den seuchenfreien Gebieten?
– Erleichterungen für Hausschweinehalter
Es entfallen alle bisherigen Einschränkungen für Schweinehalter.
– Jäger
Außerhalb der Sperrzonen beträgt der Entschädigungsanspruch je erlegtem
Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist wie bisher beim Veterinäramt zu
beantragen (unter Nutzung der SWM-App).
Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen in Ottendorf-Okrilla und
Nostitz werden geschlossen und zurückgebaut.
Für Jäger, die bisher eine eigene Entsorgungstonne haben, entfällt die Kostenfreiheit
für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Sachsen.
Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am
02.05.2025 veröffentlicht, und gelten ab 03.05.2025.
07.02.2025 Email des Amtstierarztes: Neuer Fall ASP-positiven Wildschweins
Alle Informationen zur Erweiterung des ASP-Moduls in der Wildmonitoring App, neuen Ohrmarken und Probenerfassung
– Erhalt der Zugangsdaten
– Anlegen der Strecke
– Erfassung ASP & Trichinenprobe
– Mitteilung der Trichinen- und ASP Ergebnisse
– Verwaltung
– Beantragung eines zweiten Nutzers (Onlinehelfers) in der App
Bei Fragen könnt ihr euch an die Hegeringleiter, Obleute oder direkt an Herrn Becker vom Landratsamt SB Tiergesundheit wenden:


