Kamenzer Jagdverband e.V.

aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

16.09.2024 Epidemiologische Ermittlung und Einschätzung – Lagebericht des ASP-Krisenstabes

Die bisher im Freistaat Sachsen durchgeführten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und die intensiven epidemiologischen Ermittlungen unter Berücksichtigung der ASF Exit Strategy der zuständigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben zur Tilgung der ASP sowie zur Minimierung der Gefahr einer Weiterverbreitung der Seuche in bestimmten Gebieten geführt. In einigen dieser Regionen gab es entweder noch nie einen positiven ASP-Fall oder das Seuchengeschehen liegt mindestens 12 Monate zurück.
 
In Gebieten der Sperrzone I, in denen seit dem 30.10.2020 keine positiven Fälle festzustellen waren, aber zahlreiche Stück Schwarzwild untersucht worden sind, wurde durch das FLI eine maximale Prävalenz von 0,09 % festgestellt. In betroffenen Gebieten wäre in der aktiven Überwachung gesund erlegter Tiere eine Prävalenz von 1 bis 2 % zu erwarten. Im Zeitraum nach dem letzten Auftreten eines positiven Falls im Juni 2022 wurden in Gebieten der Sperrzone II mehr als 4.000 Stück Schwarzwild negativ auf ASP untersucht. Auch hier liegt die Prävalenz mit 0,06 % deutlich unter der zu erwarteten Prävalenz. In der Risikoeinschätzung des FLI vom 05.04.2024 wird davon ausgegangen, dass man im Betrachtungszeitraum von Juli 2022 bis März 2024 ein aktives ASP-Geschehen aufgrund der zahlreichen Monitoringproben und durch die intensiven Fallwildsuchen v. a. in der vegetationsarmen Jahreszeit und Jagdsaison erkannt hätte. Dieser Einschätzung folgend stand der Verkleinerung der Sperrzonen nichts entgegen.
 
Die angepassten Sperrzonen wurden außerdem durch die einberufene operationelle Expertengruppe des Freistaates Sachsen am 30. Mai 2024 beraten und bestätigt.
  
In einer Stellungnahme vom 04.07.2024 zur Virusherkunft der ASP-Einträge in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen hat das FLI ausgeführt, dass sich diese von den in Sachsen kursierenden Virusstämmen unterscheiden und es keinen Hinweis darauf gibt, dass sich die Ausbruchsgeschehen in Sachsen und dem Süden Brandenburgs jemals mit dem Geschehen im Norden Brandenburgs und in Mecklenburg-Vorpommern gemischt hätten. Eine Beteiligung des sächsischen Ausbruchsgeschehens an der aktuell dynamischen ASP-Lage in anderen Bundesländern ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, so dass einer Aufhebung der Sperrzone II im Landkreis Meißen und der Stadt Dresden kein fachlicher Grund entgegensteht.
 
 
Seuchengeschehen Landkreis Bautzen
 
Seit Oktober 2023 wurden im Landkreis Bautzen 106 weitere Ausbrüche festgestellt. Infektionsschwerpunkt ist weiterhin das nördliche Gebiet des Landkreises mit den Gemeinden Lauta, Elsterheide und Spreetal.
 
Nachdem es in den Monaten Oktober und November 2023 keine Ausbrüche im Landkreis gegeben hat, wurde seit Dezember 2023 wieder Fallwild im nördlichsten Kompartiment detektiert. In diesem Gebiet zwischen Hoyerswerda und der Landkreis- bzw. Ländergrenze zu Brandenburg befinden sich Tagebaurestflächen mit mehreren Seen. Aufgrund der geotechnischen Risiken für diese Flächen können einige Gebiete nicht betreten werden und sind daher ein ideales Rückzugsgebiet für Schwarzwild. In diesen Flächen verendetes Schwarzwild kann zwar mittels Drohne gefunden, jedoch je nach Betretungsbeschränkung nicht geborgen werden. Insgesamt betraf das bisher ca. 30 Funde von frisch verendetem Fallwild bis hin zu Skelettteilen.
 
Die Infektion hat sich im Januar und Februar 2024 in die östlich angrenzenden Flächen um den Bernsteinsee und den Scheibesee in der Gemeinde Spreetal ausgebreitet. Dieses Infektionsgebiet wurde mit geeigneten Zaunbaumaßnahmen abgegrenzt und intensiv abgesucht. Der letzte Fall wurde hier am 31.05.2024 bestätigt. Vereinzelt gab es noch Ausbrüche in der Gemeinde Lohsa in den Waldgebieten zwischen dem Speicherbecken Lohsa II, Dreiweibernsee im Landkreis Bautzen und dem Bärwalder See im Landkreis Görlitz. Der letzte Fall eines gesund erlegten Frischlings wurde am 26.06.2024 bestätigt.
 
In den Monaten Mai und Juni 2024 betraf das Infektionsgeschehen vor allem die Uferbereiche des Partwitzer und Geierswalder Sees in der Gemeinde Elsterheide in unmittelbarer Nähe zu Brandenburg. Hier wurden in der angrenzenden Gemeinde Senftenberg des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ebenfalls Fallwildfunde detektiert. Bei intensiven Fallwildsuchen wurden zuletzt auf sächsischem Gebiet vor allem Skelettteile geborgen, bei denen kein ASP-Virus mehr detektiert werden konnte.
 
Ein weiterer Infektionsschwerpunkt befand sich weiter südlich in den Einstandsgebieten um die Ortschaft Lauta in der gleichnamigen Gemeinde. Hier konnten im Mai 2024 ein Keiler krank erlegt und insgesamt 10 Stück Schwarzwild, bei denen das ASP-Virus festgestellt wurde, mit einer Falle gefangen und entnommen werden. Diese Fälle wurden am 31.05.2024 bestätigt. Zuletzt wurden am 16.08.2024 ein Frischling gesund erlegt bzw. am 17.08.2024 stark zersetzte Kadaverteile gefunden. Die Fälle wurden am 28.08.2024 bestätigt…“
 
 

12.09.2024 Jägerbrief: Änderung ASP-Restriktionszonen von Norbert Bialek (Amtstierarzt / Amtsleiter)

Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen wurden weitere Erfolge erreicht. Mit Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2425 der Kommission vom 9. September 2024 werden die Sperrzonen in Sachsen erheblich verkleinert. Zur rechtlichen Umsetzung wurde die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen angepasst. Diese ist abrufbar unter:
 

 

Die Verläufe der neuen Zonen können  auch digital unter dem Portal Geoportal – Sachsenatlas eingesehen werden. 

Die Beschilderung bleibt unverändert erhalten und Zäunungen werden nicht abgebaut.

Die BAB 4 bildet in unserem LK die Grenze zwischen der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) und der Sperrzone I (Pufferzone).

Es gibt Erleichterungen für die südlich der BAB 4 gelegenen Teile der Gemeinden Malschwitz, Kubschütz, Hochkirch, Stadt Bautzen und Weißenberg. Diese „rutschen“ in die Sperrzone I (Pufferzone).
Eine wesentliche Erleichterung für die Jägerschaft ist, dass in der Sperrzone I erlegtes Schwarzwild nun wieder nach negativer ASP- und Trichinellenuntersuchung vermarktet werden kann.

Wesentliche Pflichten sind in der Sperrzone I und II weiterhin einzuhalten:

Verstärkte Bejagung-
Regelmäßige Fallwildsuche
Beprobung aller gesund erlegter WS und FUK-Tiere (Fallwild, Unfallwild, Kranke) zur Untersuchung auf ASP, dafür wird weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- EURO gezahlt, Bei Verzicht auf die Aneignung beträgt die Entschädigung 150,- EURO)
Entsorgung von Aufbruch und Schwarte (dazu werden die 8 Kadaversammelstellen in unserem LK weiter betrieben).

Durch Sie wurden im laufenden Jahr 1.277 Proben zur ASP-Untersuchung eingereicht. Lobenswert ist dabei der hohe Anteil von 80%, die unter Nutzung der Sächsischen Wildmonitoring App (SWM) bearbeitet wurden. Vielen Dank.

In unserem Landkreis sind 107 aktive ASP-Fälle (innerhalb von 12 Monaten) zu verzeichnen. Wir mussten im letzten Monat 4 neue ASP-Fälle registrieren.
Die Afrikanische Schweinepest ist leider noch im nördlichen Teil unseres Landkreises aktiv und wird uns als Veterinäramt aber auch Sie als Jäger noch eine Weile beschäftigen.

 

Alle Informationen zur Erweiterung des ASP-Moduls in der Wildmonitoring App, neuen Ohrmarken und Probenerfassung

hier findet ihr alle Informationen zur Erweiterung der Wildmonitoring App um das ASP Modul. In den Dokumenten findet ihr alle Infos zu:

– Erhalt der Zugangsdaten

– Anlegen der Strecke

– Erfassung ASP & Trichinenprobe

– Mitteilung der Trichinen- und ASP Ergebnisse

– Verwaltung

– Beantragung eines zweiten Nutzers (Onlinehelfers) in der App

Bei Fragen könnt ihr euch an die Hegeringleiter, Obleute oder direkt an Herrn Becker vom Landratsamt SB Tiergesundheit wenden:

German Becker
Telefon: 03591 5251-39101 · Telefax: 03591 5250-39101
Mobil: 0170 3354920
german.becker@lra-bautzen.de
 
 Wildmonitoring ASP
Onlinehelfer 
 
 
 

 

 
 
05.03.2024 Afrikanische Schweinepest: Aktuelles Geschehen in Sachsen, Deutschland und Europa

Hier findet ihr den aktuellen Bericht des erweiterten Landeskrisenstabes zur Lage der ASP mit allen momentan registrierten Fällen zur ASP in Europa, Sachsen und auf Landkreisebene für den abgeschlossenen Monat Februar

Den kompletten Bericht findet ihr hier zum Download: Bericht aktuelle Lage ASP 05.03.2024

ASP bekämpfung
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest - Bitte zur Fallwildsuche

Das Sächsische Staatsministerium bittet im Zeitraum März 2024 eine verstärkte Fallwildsuche in euren Revieren durchzuführen. Die Ergebnisse (auch Fehlsuchen) sollen bis 03. April 2024 9:00 Uhr an die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) der Landkreise/Landeshauptstadt Dresden zu melden.

Suchen sollten vorrangig an Stellen durchgeführt werden, an denen sich das Schwarzwild aufhält (Dickungen, Schilfbereiche, Gräben, Suhlen, feuchtstellen, etc.)

Die betroffenen Planquadrate könnt ihr unter https://www.tiergesundheit.sachsen.de/informationen-jaeger.html abrufen.

Das Formular zur Meldung der Fallwildsuche findet ihr hier:

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LRABZ_00038&formtecid=11&areashortname=14272

 
 
06.02.2024 Afrikanische Schweinepest: Aktuelles Geschehen in Sachsen, Deutschland und Europa

Hier findet ihr den aktuellen Bericht des erweiterten Landeskrisenstabes zur Lage der ASP mit allen momentan registrierten Fällen zur ASP in Europa, Sachsen und auf Landkreisebene.

Den kompletten Bericht findet ihr hier zum Download: Bericht aktuelle Lage ASP 06.02.2024

 
 
11.01.2024 Afrikanische Schweinepest: Brief des Veterinär-Amtes für die digitale Erfassung der ASP-Proben und Freigabe durch die Wildmonitoring App / neue Ohrmarken ab Februar 2024

Ab dem 01.02.2024 wird ein ASP-Modul in die bereits bestehende Wildmonitoring App/ Browserbasierte Anwendung integriert. Damit soll die ASP-Probendatenerfassung digitalisiert und eine geringe Fehlerquote bei der Erfassung erzielt werden.

Für die Browserbasierte Anwendung folgen Sie bitte dem Link: https://www.wildmonitoring.de/wildmonitoring . Die App können Sie auf selbiger Website unter dem Reiter Datenschutz herunterladen. Bitte beachten Sie, dass die App nicht im Playstore (Android) bzw. Appstore (IOS) verfügbar ist, sondern ausschließlich über die bereits genannte Website.

Des Weiteren wird die Trichinen- und ASP Freigabe nach einer Einführungsphase (vom 01.02.2024 – 31.03.2024) ab dem 01.04.2024 auf oben genannten Wege erfolgen. Dafür sind die neuen Wild-IDs (Bild links) zwingend erforderlich, welche zum 01.02.2024 eingeführt werden. Diese sind ab dem 01.04.2024 verpflichtend bei Schwarzwild zu verwenden. Ab sofort können Sie die Wild-IDs bestellen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Diese kostenlos zur Verfügung gestellt. Die alten Ohrmarken (grünes Blech) dürfen nicht mehr für Schwarzwild verwendet werden, können jedoch für anderes Wild genutzt werden.

Viele der Bezirksverantwortlichen nutzen wahrscheinlich schon die Wildmonitoring App zur Streckenerfassung, haben daher Zugangsdaten von der Unteren Jagdbehörde erhalten. Sollten Sie keine Zugangsdaten haben, muss der Bezirksverantwortliche des Jagdrevieres Diese beantragen

 

 
 
05.12.2023 Afrikanische Schweinepest: aktuelle Lage, aktive Ausbrüche und Gesamtüberblick in Europa, Sachsen und den betroffenen Landkreisen analysiert

In dem aktuellen Bericht des erweiterten Landeskrisenstabes findet ihr die aktuelle Lage zur ASP mit allen aktuell registrierten Fällen zur ASP in Europa, Sachsen und auf Landkreisebene.

Weiterhin sind detaillierte Informationen in dem Bericht einsehbar zur Fallwildsuche, dem ASP-Monitoring und Probenaufkommen im Jahr 2023 und den Monaten November/Dezember.

Den kompletten Bericht findet ihr hier zum Download: Bericht aktuelle Lage ASP 05.12.2023

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30.11.2023 Afrikanische Schweinepest: 150.000 Proben durch Landes-untersuchungsanstalt analysiert

Seit dem ersten ASP-Nachweis im Landkreis Görlitz am 31. Oktober 2020 wurden durch die Labore der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) rund 150.000 Proben untersucht. 73.231 der untersuchten Proben stammten von Wildschweinen, 76.755 Probenstammten von Hausschweinen. Aufgrund der verstärkten Überwachungs-und Bekämpfungsmaßnahmen sind die Untersuchungszahlen nach Ausbruch der ASP sprunghaft von 5.000 bis 10.000 Proben auf derzeit 40.000 bis 60.000 Proben pro Jahr angestiegen. Um die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen, wurden seitens der LUA die Proben- und Transportlogistik – insbesondere von Fallwild – verbessert, die Untersuchungskapazitäten erweitert, die Arbeitsabläufe im Labor, sowie die Befund- übermittlung angepasst. Neben der diagnostischen Arbeit stellt die LUA Untersuchungsdaten für die nationale und EU-weite Berichterstattung zur Verfügung und ist im Krisenstab des SMS, im Landestierseuchenkrisenzentrum sowie der ASP-Expertengruppe vertreten.

Hier geht´s zur Medieninformation des SSSGZ.

Wildschwein im Winter
 
 
27.11.2023 Medieninformation des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur ASP: Fundort und Probenstatus von ASP-Fällen künftig auf einer App

Die seit vielen Jahren im Einsatz befindliche Software »Sächsisches Wildmonitoring« wurde nun für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) um ein Modul zur ASP-Probenerfassung erweitert und wird künftig über ein Internetportal als auch über eine Smartphone-App nutzbar sein.

Alles kann über die App laufen – von der Möglichkeit der Eingabe der Geo-Koordinaten am Erlegungsort bis zur Anzeige der Laborergebnisse.

Die Medieninformation des Staatsministeriums findet ihr hier zum Nachlesen.

 

 
 
19.07.2023 Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur ASP – Sperrzone II, Schutzkorridor Ost, Hochrisikokorridor

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Allgemeinverfügungen zur ASP hinsichtlich der Sperrzone II ( gefährdetes Gebiet) angepasst, ohne eine Erweiterung der Gebietskulisse vorzunehmen. Hintergrund ist die Festlegung des Schutzkorridors „Ost“ sowie des dazugehörigen Hochrisikokorridors unmittelbar an der Grenze zu Polen. In der zweiten Allgemeinverfügung werden die Maßnahmen innerhalb  dieses Gebietes ausgeführt.

 
Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:

Sperrzone II: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=20645&art_param=810

Schutzkorridor und Hochrisikokorridor: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=20644&art_param=810


Für den  Schutzkorridor „Ost“ und Hochrisikokorridor ist ein dreistufiges, zeitlich, gestaffeltes Verfahren vorgesehen: Die Jagdausübungsberechtigten (JAB)  erhalten in der ersten Stufe (Stufe I) die Gelegenheit, selbstständig in Eigenregie die weitgehende Wildschweinfreiheit zu erreichen. Gelingt ihnen das nicht, erfolgt die erforderliche Wildschweinentnahme durch Dritte (Stufe II). In der Stufe III gilt es, die erreichte nahezu vollständige Wildschweinfreiheit dauerhaft zu erhalten.

Für die Stufe I „Tötung in Eigenregie des JAB“ stehen mindestens 8 Wochen Zeit zur Verfügung, innerhalb derer die JAB die Wildschweinpopulation auf maximal 0,2 Stück Schwarzwild/100 ha reduzieren sollen.

Nach diesen mindestens 8 Wochen wird der tatsächlich erreichte Tötungsstand in den Teilkompartimenten durch eine staatlich veranlasste drohnengestützte Taxierung durchgeführt.

In der Stufe II kann bei Überschreitung des kritischen Wertes von 0,2 Stück Schwarzwild/ 100 ha Teilkompartimentsfläche unter Beurteilung des Einzelfalles durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz und des Landestierseuchenbekämpfungszentrums, die Entnahme der Wildschweine durch Dritte durchgeführt werden.

Nach Erreichen der amtlich festgestellten und dem JAB mitzuteilenden „Schwarzwildfreiheit“ wird in Stufe III dem JAB zur Aufrechterhaltung und zur Bewirtschaftung der schwarzwildfreien Flächen eine flächenbezogene Aufwandsentschädigung gewährt

03.05.2023 Infobrief des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:

Das SSSG veröffentlicht seinen aktuellen Infobrief zur Lagebewertung der ASP: Fortführung des Projektes zur verstärkten Bejagung, Grobkonzept zur Bewirtschaftung der Schutzkorridore, Formale Anpassung der Allgemeinverfügungen, Neuer Erlass zur Regelung des Transports von Hausschweinen aus und innerhalb von Sperrzonen.

Hier findet ihr den Link zum aktuellen Infobrief mit allen wichtigen Informationen:
ASP-Newsletter des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Wollt ihr die neuesten Informationen zeitnah erhalten, fidnet ihr hier die Möglichkeit euch für den Newsletter anzumelden. 

07.03.2023 Infobrief des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: ASP-Kerngebiet aufgehoben, erster Schutzkorridor komplett geschlossen
Hier findet ihr den Link zum Infobrief mit allen wichtigen Informationen:
ASP-Newsletter des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
 

ASP-Kerngebiet Meißen aufgehoben

Das zur Eindämmung eines Akutausbruchs der Afrikanischen Schweinepest festgelegte Kerngebiet im Landkreis Meißen wurde per Allgemeinverfügung aufgehoben. In diesem Gebiet wurde seit Mai 2022 kein ASP-Fund mehr amtlich festgestellt. Das Gebiet umfasst Teile der Gemeinden Ebersbach, Lampertswalde, Radeburg, Schönfeld und Thiendorf im Landkreis Meißen sowie der Gemeinde Laußnitz im Landkreis Bautzen. Mit der Aufhebung dieser Zone entfallen auch die strengen Regeln für Landwirtschaft und Öffentlichkeit. Die Nutzung der im Kerngebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist wieder ohne Genehmigung zugelassen.

Bauabnahme erfolgreich – Schutzkorridor Ost mit Doppelzäunung fertiggestellt

Beim Schutzkorridor im Osten Sachsens entlang der polnischen Grenze erfolgte die Abnahme für den letzten Bauabschnitt. Damit ist die gesamte Strecke von der Landesgrenze Sachsens zu Brandenburg im Norden bis zur Grenze mit Tschechien im Süden mit einer doppelten Zaunführung geschlossen.

Staatsministerin bekräftigt in Brüssel Forderung nach Änderung des EU-Rechts

Staatsministerin Petra Köpping fordert auf der Kabinettssitzung der Europäischen Kommission in Brüssel eine Änderung der bestehenden EU-Regelung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und eine größere finanzielle Beteiligung von Bund, Ländern und Europäischer Union. Weiterhin forderte Sie, dass Restriktionsmaßnahmen beim Auftreten der ASP bei Haus- und/oder Wildschweinen voneinander entkoppelt werden.

ASP bekämpfung
01.09.2022 Aufwandsentschädigung bei der Durchführung von Drückjagden zur ASP Bekämpfung

Für die Durchführung von Gesellschaftsjagden (Drückjagd, Gemeinschaftsansitz im Rahmen der Erntejagd), als auch für Durchführung von Fallwildsuchen gibt es einen staatlichen Zuschuss für pro Teilnehmer! Interesse? Meldebögen und Beantragung bitte über Gunter Franke, ASP-Koordinator: gunter.franke59@outlook.de

Weitere Informationen sowie benötigte Teilnahme- und Streckenlisten für den Erhalt der Aufwandsentschädigung entnehmt ihr bitte den angehängten Dokumenten oder unter www.asp-jagd-sachsen.de

  1. Flyer 1 Aufwandsentschädigung bei Drückjagden zur ASP Bekämpfung (PDF-Download)
  2. Flyer 2 Aufwandsentschädigung bei Drückjagden zur ASP Bekämpfung (PDF-Download)
  3. Teilnehmerliste Ansitzdrückjagd Schütze (PDF-Download)
  4. Teilnehmerliste Ansitzdrückjagd Treiber (PDF-Download)
  5. Teilnehmerliste Ansitzdrückjagd Hunde (PDF-Download)
  6. Streckenliste (PDF-Download)
ASP bekämpfung
09.08.2022 Hinweise an die Jägerschaft zum Transport von ASP-Proben

Das LTBZ macht aus gegebenen Anlass darauf aufmerksam, dass die ASP-Proben von erlegtem Schwarzwild (Schweiß und auch Tupfer) bitte möglichst kühl und schnellstmöglich an die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) geschickt werden. Hintergrund: Durch die hohen Außentemperaturen (insbesondere auch hohen Temperaturen in Fahrzeugen) kommt es zu verstärkter Zersetzung von Eiweißen und DNS in den Proben. Da das ASP-Virus von einer Eiweißhülle umgeben ist, aus DNS besteht und an eiweißhaltige Blutzellen gebunden ist, kommt es dadurch zu Absenkungen der Viruslast und es können Testergebnisse mit zu geringer Viruslast oder sogar falsch negative Testergebnisse entstehen. Dies führt dazu, dass gegebenenfalls ein gekühlter Wildkörper positiv ist und aufgrund eines negativen Testergebnisses durch eine überhitzte Probe als unbedenklich gilt. Von diesem geht eine erhebliche Gefahr der Weiterverbreitung des ASP-Virus aus. Konsequenz: Wenn die derzeitige Möglichkeit der Verwertung von negativ getestetem Schwarzwild im häuslichen Umfeld nicht aufs Spiel gesetzt werden soll, muss darauf geachtet werden, dass die Proben a) möglichst schnell zur Untersuchung gelangen, b) möglichst kühl bis zum LÜVA und dann gekühlt weiter bis zur LUA transportiert werden.