Afrikanische Schweinepest

03.05.2023 Infobrief des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:
Das SSSG veröffentlicht seinen aktuellen Infobrief zur Lagebewertung der ASP: Fortführung des Projektes zur verstärkten Bejagung, Grobkonzept zur Bewirtschaftung der Schutzkorridore, Formale Anpassung der Allgemeinverfügungen, Neuer Erlass zur Regelung des Transports von Hausschweinen aus und innerhalb von Sperrzonen.
Hier findet ihr den Link zum aktuellen Infobrief mit allen wichtigen Informationen:
ASP-Newsletter des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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07.03.2023 Infobrief des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: ASP-Kerngebiet aufgehoben, erster Schutzkorridor komplett geschlossen
ASP-Newsletter des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
ASP-Kerngebiet Meißen aufgehoben
Das zur Eindämmung eines Akutausbruchs der Afrikanischen Schweinepest festgelegte Kerngebiet im Landkreis Meißen wurde per Allgemeinverfügung aufgehoben. In diesem Gebiet wurde seit Mai 2022 kein ASP-Fund mehr amtlich festgestellt. Das Gebiet umfasst Teile der Gemeinden Ebersbach, Lampertswalde, Radeburg, Schönfeld und Thiendorf im Landkreis Meißen sowie der Gemeinde Laußnitz im Landkreis Bautzen. Mit der Aufhebung dieser Zone entfallen auch die strengen Regeln für Landwirtschaft und Öffentlichkeit. Die Nutzung der im Kerngebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist wieder ohne Genehmigung zugelassen.
Bauabnahme erfolgreich – Schutzkorridor Ost mit Doppelzäunung fertiggestellt
Beim Schutzkorridor im Osten Sachsens entlang der polnischen Grenze erfolgte die Abnahme für den letzten Bauabschnitt. Damit ist die gesamte Strecke von der Landesgrenze Sachsens zu Brandenburg im Norden bis zur Grenze mit Tschechien im Süden mit einer doppelten Zaunführung geschlossen.
Staatsministerin bekräftigt in Brüssel Forderung nach Änderung des EU-Rechts
Staatsministerin Petra Köpping fordert auf der Kabinettssitzung der Europäischen Kommission in Brüssel eine Änderung der bestehenden EU-Regelung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und eine größere finanzielle Beteiligung von Bund, Ländern und Europäischer Union. Weiterhin forderte Sie, dass Restriktionsmaßnahmen beim Auftreten der ASP bei Haus- und/oder Wildschweinen voneinander entkoppelt werden.

01.09.2022 Aufwandsentschädigung bei der Durchführung von Drückjagden zur ASP Bekämpfung
Für die Durchführung von Gesellschaftsjagden (Drückjagd, Gemeinschaftsansitz im Rahmen der Erntejagd), als auch für Durchführung von Fallwildsuchen gibt es einen staatlichen Zuschuss für pro Teilnehmer! Interesse? Meldebögen und Beantragung bitte über Gunter Franke, ASP-Koordinator: gunter.franke59@outlook.de
Weitere Informationen sowie benötigte Teilnahme- und Streckenlisten für den Erhalt der Aufwandsentschädigung entnehmt ihr bitte den angehängten Dokumenten oder unter www.asp-jagd-sachsen.de
- Flyer 1 Aufwandsentschädigung bei Drückjagden zur ASP Bekämpfung (PDF-Download)
- Flyer 2 Aufwandsentschädigung bei Drückjagden zur ASP Bekämpfung (PDF-Download)
- Teilnehmerliste Ansitzdrückjagd Schütze (PDF-Download)
- Teilnehmerliste Ansitzdrückjagd Treiber (PDF-Download)
- Teilnehmerliste Ansitzdrückjagd Hunde (PDF-Download)
- Streckenliste (PDF-Download)

09.08.2022 Hinweise an die Jägerschaft zum Transport von ASP-Proben
Das LTBZ macht aus gegebenen Anlass darauf aufmerksam, dass die ASP-Proben von erlegtem Schwarzwild (Schweiß und auch Tupfer) bitte möglichst kühl und schnellstmöglich an die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) geschickt werden. Hintergrund: Durch die hohen Außentemperaturen (insbesondere auch hohen Temperaturen in Fahrzeugen) kommt es zu verstärkter Zersetzung von Eiweißen und DNS in den Proben. Da das ASP-Virus von einer Eiweißhülle umgeben ist, aus DNS besteht und an eiweißhaltige Blutzellen gebunden ist, kommt es dadurch zu Absenkungen der Viruslast und es können Testergebnisse mit zu geringer Viruslast oder sogar falsch negative Testergebnisse entstehen. Dies führt dazu, dass gegebenenfalls ein gekühlter Wildkörper positiv ist und aufgrund eines negativen Testergebnisses durch eine überhitzte Probe als unbedenklich gilt. Von diesem geht eine erhebliche Gefahr der Weiterverbreitung des ASP-Virus aus. Konsequenz: Wenn die derzeitige Möglichkeit der Verwertung von negativ getestetem Schwarzwild im häuslichen Umfeld nicht aufs Spiel gesetzt werden soll, muss darauf geachtet werden, dass die Proben a) möglichst schnell zur Untersuchung gelangen, b) möglichst kühl bis zum LÜVA und dann gekühlt weiter bis zur LUA transportiert werden.