Kamenzer Jagdverband e.V.

Willkommen auf der Internetseite des Kamenzer Jagdverbandes

Unser Jagdverband ist ein Zusammenschluss von Jägern und Freunden der Jagd im Altkreis Kamenz. Sie finden im Folgenden Informationen über die Jagd in unserer Region, Aktivitäten unseres Kreisjagdverbandes und seiner Mitglieder sowie der Jagdverbände in Land und Bund.

Jagd und Hege sind bodenständige Grundelemente ländlichen Lebens. Sie sind angewandter Naturschutz im Einklang mit Land- und Forstwirtschaft. Wir laden Sie ein, mit uns gemeinsam die Natur und ihren Wildbestand zu erhalten!

Aktuelles

Kreisjägertag des Kamenzer Jagdverbandes am 07.03.2025

Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen im Kamenzer Jagdverband e.V.,

anbei erhaltet ihr den Rechenschaftsbericht vom Kreisjägertag in Kamenz (OT: Cunnersdorf). Fotos und Artikel folgen demnächst.

Rechenschaftsbericht Kreisjägertag  

Herzlichst Weidmannsheil

i.A. Gunter Franke

Einladung zum Auftaktschießen 2025 des Schützenverein Stolpen 1990 e.V am 05.04.2025

Sehr geehrte Schützenschwestern und Schützenbrüder,

hiermit möchten wir euch recht herzlich zum Auftaktschießen am 05.April 2025 auf unseren Schießstand in der Massenei einladen.

Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt.

Leitet die Email gerne an andere Vereine und Schützen weiter – vielen Dank dafür!

Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

PS: Unsere Homepage hat seit Jahresbeginn ein neues „Kleid“ bekommen: https://www.schuetzenverein-stolpen.de

Mit freundlichen Grüßen

Jan Großmann

Terminplanung SV Stolpen 1990 e.V.

Einladung Jahresauftaktschießen

https://www.schuetzenverein-stolpen.de

Allgemeiner Hinweis: Vor und während des Schießens besteht striktes Alkoholverbot!

Groß-Demonstration am 30. Januar 2025 in Hannover

Die LandesJagdverband Niedersachsen ruft am 30.01.25 zur Demonstration gegen die geplanten Änderungen des Niedersächsischen Jagdgesetzes in Hannover auf. Sie beinhalten zum Beispiel ein Verbot der Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Wild, die Streichung der Nutria aus dem Jagdgesetz und das Verbot der Jagdausübung auf Raubwild im Naturerdbau.

Wenn sich andere Landesjagdverbände anschließen möchten, soll eine grundsätzliche Bezuschussung der Busse aus anderen Verbänden erfolgen (Mitgliedsverbände der LJN sind davon ausgeschlossen);

Die Bezuschussung erfolgt gegen Einzelnachweis mit bis zu 50% bzw. 75% der Kosten eines jeweils vollbesetzten „50-er Busses“;

Der DJV übernimmt 50% der Kosten, wenn sich der jeweilige LJV an den Kosten beteiligt. 75% der Kosten werden übernommen, wenn keine LJV-Kostenbeteiligung erfolgt;

Antragsberechtigt auf Kostenzuschuss sind alle Kreisverbände der dem DJV angeschlossenen Landesjagdverbände.

Insgesamt wird der Zuschuss bei 100.000,00 EUR gedeckelt.

Alle wichtigen Informationen zur Demo hier:

https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/demonstration-am-30-januar-2025-in-hannover

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung des Zuschusses

Bereits im Vorfeld des 30. Januar 2025 werden alle LJV um Mitteilung gebeten, ob seitens des LJV eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der KJV für Reisebusse stattfinden wird. Im Nachgang zur Demonstration können die KJV/KJS dann einen formlosen Antrag auf Kostenzuschuss per Mail an djv@jagdverband.de stellen.

Der Antrag sollte folgende Angaben/Nachweise beinhalten:

–  Mitteilung ob jeweiliger LJV einen Kostenzuschuss leistet
–  Rechnung des Reisebusunternehmens
–  Ausgefüllte DJV-Unterschriftenliste der beförderten Teilnehmer    (Vorlage hier zum Download)
–  Kontoverbindung der KJV/KJS für Erstattung

Einladung KJV-Jagdjahresauftaktschießen am 15.03.2025 in der Massenei, Großröhrsdorf

Wir veranstalten für Euch wieder ein „Jagdjahresauftaktschießen“ auf dem Gelände des Schützenverein Stolpen 1990 e.V., auch bekannt als „Massenei“ in Großröhrsdorf. Weitere Informationen findet ihr im Bereich „Mitteilungen„.

 

Änderung der Allgemeinverfügung zur Festlegung von Sperr- und Pufferzonen (ASP)

10.09.2024

Die 4. Änderung der Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen vom 19. Juli 2023 beinhaltet die Verkleinerung der Sperrzone II in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen sowie der Landeshauptstadt Dresden.

Eine Übersicht der Gemeinden, die jetzt in die Sperrzone II fallen findet ihr hier:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=21593&art_param=810 
 
Die 2. Änderung der Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen vom 20. April 2023, zuletzt geändert am 6. Mai 2024, beinhaltet die Veränderung der Sperrzone I

Eine Übersicht der Gemeinden, die zur Pufferzone (Sperrzone I) gehören, findet ihr hier:
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Die Abgabe von Probenmaterial am Standort Kamenz ist ab sofort nur noch zu folgenden Zeiten möglich:

 

Montag u. Mittwoch             07:00 – 15:00 Uhr

Dienstag u. Donnerstag      07:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                     07:00 – 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Probenmaterial in dem im Probenraum gekennzeichneten Kühlschrank zu hinterlegen ist.

Der Edelstahlbehälter vor der Eingangstür zum Probenraum ist nicht mehr zu benutzen.

Die Probenabgabe an den Standorten Bautzen und Hoyerswerda ist weiterhin jederzeit möglich.

 

Information zur Jagdgebrauchshundearbeit 2024 in unserem Kamenzer Jagdverband

Um die Jagdgebrauchshundearbeit in unserem Jagdverband zu aktivieren, wollten wir für alle interessierten Hundeführer einen Jagdgebrauchshundeführer- Stammtisch organisieren.  Zu diesem Zweck haben sich am 27. März 10 Hundeführer in der Jagdhütte Gottschdorf zur ersten Informationsveranstaltung getroffen. Bei regem Gedankenaustausch wurde im Ergebnis der Diskussion beschlossen, diesen voraussichtlich drei Mal im Kalenderjahr durchzuführen. Zweck der Veranstaltung ist dabei der Erfahrungsaustausch, eventuelle Weiterbildungsveranstaltungen, (Vorträge) sowie Terminabsprachen für Prüfungen und Jagdhundeeinsätze.

Darüber hinaus werden wir Übungstage anbieten für Jagdhundeführer mit ihren Junghunden, die auf einer Jagdgebrauchshundeprüfung führen wollen. Dabei geht es nicht in erster Linie um eine Hundeausbildung, sondern es ist als Leistungstest gedacht für Arbeit in den geforderten Prüfungsfächern unter prüfungsähnlichen Bedingungen, um eventuelle Schwachstellen zu korrigieren und Hund und Hundeführer prüfungsfest zu machen.  

Die erste Veranstaltung, die von Familie Moschke vorbereitet wurde, fand dazu am 04.05. in Brauna statt. Teilgenommen haben 6 Gespanne. Übungsangebote gab es für sie in allen Apportierfächern und der Schweißarbeit. Vorgesehen ist ein weiterer Übungstag, voraussichtlich im Monat Juni. Dafür können sich Interessenten bei Manuela Moschke melden (0162/6467353), wobei möglichst eigenes Schleppenwild mitzubringen ist.

Des Weiteren möchte ich informieren das für den Altkreis Kamenz folgende Nachsuchengespanne einsatzfähig sind:

Maik Deutschmann mit BGS, Tel.Nr. 0172/7987216

Fred und Manuela Moschke mit DW, Tel.Nr. 0162/6467353 oder 0173/3518773

H. Hoffmann, M. Kittel mit DJT, Tel.Nr. 0170/5707209 oder 0152/36927881

G. Franke mit KML, Tel.Nr. 0171/5553051

 

Weidmannsheil

 

 

M. Kittel (Obmann für Jagdgebrauchshunde)   

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur ASP - Sperrzone II, Schutzkorridor Ost, Hochrisikokorridor

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Allgemeinverfügungen zur ASP hinsichtlich der Sperrzone II ( gefährdetes Gebiet) angepasst, ohne eine Erweiterung der Gebietskulisse vorzunehmen. Hintergrund ist die Festlegung des Schutzkorridors „Ost“ sowie des dazugehörigen Hochrisikokorridors unmittelbar an der Grenze zu Polen. In der zweiten Allgemeinverfügung werden die Maßnahmen innerhalb  dieses Gebietes ausgeführt.

 
Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:

Sperrzone II: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=20645&art_param=810

Schutzkorridor und Hochrisikokorridor: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=20644&art_param=810


Für den  Schutzkorridor „Ost“ und Hochrisikokorridor ist ein dreistufiges, zeitlich, gestaffeltes Verfahren vorgesehen: Die Jagdausübungsberechtigten (JAB)  erhalten in der ersten Stufe (Stufe I) die Gelegenheit, selbstständig in Eigenregie die weitgehende Wildschweinfreiheit zu erreichen. Gelingt ihnen das nicht, erfolgt die erforderliche Wildschweinentnahme durch Dritte (Stufe II). In der Stufe III gilt es, die erreichte nahezu vollständige Wildschweinfreiheit dauerhaft zu erhalten.

Für die Stufe I „Tötung in Eigenregie des JAB“ stehen mindestens 8 Wochen Zeit zur Verfügung, innerhalb derer die JAB die Wildschweinpopulation auf maximal 0,2 Stück Schwarzwild/100 ha reduzieren sollen.

Nach diesen mindestens 8 Wochen wird der tatsächlich erreichte Tötungsstand in den Teilkompartimenten durch eine staatlich veranlasste drohnengestützte Taxierung durchgeführt.

In der Stufe II kann bei Überschreitung des kritischen Wertes von 0,2 Stück Schwarzwild/ 100 ha Teilkompartimentsfläche unter Beurteilung des Einzelfalles durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz und des Landestierseuchenbekämpfungszentrums, die Entnahme der Wildschweine durch Dritte durchgeführt werden.

Nach Erreichen der amtlich festgestellten und dem JAB mitzuteilenden „Schwarzwildfreiheit“ wird in Stufe III dem JAB zur Aufrechterhaltung und zur Bewirtschaftung der schwarzwildfreien Flächen eine flächenbezogene Aufwandsentschädigung gewährt.

Unfallverhütungsvorschrift Jagd in der Ausgabe vom 20. Juni 2023 im Bereich Dokumente als Download verfügbar

Die aktuelle Ausgabe der Unfallverhütungsvorschrift Jagd  (VSG 4.4) vom 20. Juni 2023 findet ihr im Bereich Dokumente als Download. Weiterhin möchten wir auf die sehr anschauliche und informative Broschüre der SVLFG aufmerksam machen, die die VSG „Jagd“ vor Augen führen
und erläutern soll, sowie Hinweise zur gesetzlichen Unfallversicherung, Zusatzversicherung gibt.

Die Broschüre als Ergänzung zur VSG 4.4 findet ihr als Download hier.

Infobrief des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:

Das SSSG veröffentlicht seinen aktuellen Infobrief zur Lagebewertung der ASP: Fortführung des Projektes zur verstärkten Bejagung, Grobkonzept zur Bewirtschaftung der Schutzkorridore, Formale Anpassung der Allgemeinverfügungen, Neuer Erlass zur Regelung des Transports von Hausschweinen aus und innerhalb von Sperrzonen.

Weitere Informationen im Bereich Afrikanische Schweinepest.

Wildtierschutz bei der Mahd - Maßnahmen-Ratgeber der Deutschen Wildttierstiftung veröffentlicht

Der Mai ist die Zeit der ersten Mahd. Was für Landwirte eine notwendige Ernte ist, ist für frisch geborene Rehkitze, junge Feldhasen oder die Gelege seltener Wiesenvögel häufig das Ende.

Aus diesem Grund hat die Deutschen Wildtier Stiftung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Wildtierrettung e.V. einen Ratgeber mit Maßnahmen zur Tierrettung und zum präventiven Schutz unseres Wildes für Jäger und Landwirte veröffentlicht.
Mehr Informationen findet Ihr im Bereich Mitteilungen.
 

 

Wichtige Infos

Informationen des SMUL zur ASP

ASP bekämpfung

Infos zum Förderprojekt zur ASP Bekämpfung in den Landkreisen Bautzen und Görlitz

 

Link zur Internetseite des deutschen Jagdverbandes