Kamenzer Jagdverband e.V.

Hundewesen

Hinweise:

Jäger, die für Drückjagden Stöberhunde benötigen, melden sich bitte bei Manfred Kittel.

Hundeführer, mit geprüften Jagdhunden aus dem Altkreis Kamenz, die auch mit Ihren Hunden auf diese Seite möchten,
mögen sich bitte bei unserem Vorsitzenden Gunter Franke melden.


TIERÄRZTE

Dr. Bernd Lindner
Nordstraße 9
01936 Großnaundorf
Tel. (035955) 7 28 62
Handy (0171) 400 81 19

 




Statement des Präsidiums des LJVSN e.V. zum Thema "Gefährdung unserer Jagdhunde durch den Wolf"

Sehr geehrte Hundeführerinnen und Hundeführer,

der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am 03.12.2024 einem Antrag der EUKommission zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen, von streng geschützt auf geschützt. Das war wichtig und richtig, aber lassen wir uns nicht täuschen, es gibt 3-monatige Einspruchsfristen der EU-Mitglieder, es gibt notwendige Veränderungen in unseren Landesjagdgesetzen – der Wolf ist noch nicht in jedem Bundesland im Jagdrecht, und das Bundesnaturschutzgesetz muss „by the way“ angepasst werden, nennen wir es also seriös einen ersten Schritt.Die steigende Wolfspopulation gefährdet unsere Jagdhelfer. Aktuell sind die Zahlen geschlagener Hunde durch Schwarzwild, überfahrene Hunde und tatsächlich, auch das kommt vor, von Waschbären ertränkte Jagdhelfer, immer noch größer als die Anzahl der Wolfsangriffe. Aber es ist nur eine Frage der Zeit und die Gefahr für Stöberhunde bei den Treibjagden ist groß. Nachsuchengespanne sind sicher auch betroffen, aber da ist weniger Durcheinander und der Hundeführer i.d.R. schneller vor Ort und kann eingreifen. 
In Brandenburg hat das nicht geklappt, der bestätigte und erfahrene Nachsuchenführer hat seinen Terrier verloren. Hieraus nun eine Empfehlung abzuleiten, die Hunde nicht mehr zu schnallen, kann keine Lösung sein, weil wir damit den Tierschutz vernachlässigen würden, den wir dem angeschweißten Stück schulden. Unsere Empfehlung geht dahin, dass wir raten, nur kurz jagende, aber gemischte Meuten gehorsamer Stöberhunde einzusetzen. Damit veranlassen wir den Wolf, sich schon früh aus dem Treiben zurückzuziehen und bedrängen ihn nicht. Die Hundeführer sind auch dichter am Geschehen, um einzuwirken. Im Übrigen verwahren wir uns dagegen, dass Fremde, womöglich Angestellte des Landesforstes, unsere Arbeit machen, das ist die ureigene Aufgabe des Revierinhabers, er muss nur Rechtssicherheit genießen und so weit wie möglich anonym bleiben. Der Wolf, wenn er denn endlich als Problem erkannt wird, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Wir wollen ihn bejagen, aber nicht ausrotten. 
Wurde ihr Jagdhund vom Wolf angegriffen, melden Sie dies bitte unverzüglich dem  Landesjagdverband Sachsen e. V. unter 037328 123914 oder info@jagd-sachsen.de und im Nachgang der Zentralen Schadenshotline des Landesamtes für Umwelt über folgende Handynummer: 035242/631-8201 oder 0800 555 0 666 

P. Palmen, Mitglied im Präsidium des Landesjagdverband Sachsen e. V.

Übersicht zur Organisation des Jagdgebrauchshundewesens in Deutschland:

Die Entwicklung des Gebrauchshundewesens:

Als die Geburtsstunde des Gebrauchshundes bezeichnet Kleemann das Jahr 1806, in welchem der Feudalstaat durch Napoleon zerschlagen wurde und breite Kreise in den nichtpreußischen deutschen Staaten an der Niederjagd teilnehmen konnten. Mit dem Motto „Zucht auf Leistung“ bauten hauptsächlich die Kynologen Hegewald und Oberländer auch das Prüfungswesen auf, so wie wir es heute noch kennen. Sie sind die geistigen Väter des Gebrauchshundewesens. Ihrem Wirken verdanken wir die Gründung der Jagdgebrauchshundebewegung und den sich nach 1897 schnell bildenden Zucht- und Prüfungsvereinen sowie dem Jagdgebrauchshundeverband.

In den folgenden Jahren entwickelten sich entsprechend der Verwendungsmöglichkeiten neben den Vorstehhunden die Rassegruppen der Stöberhunde, Erdhunde, Schweißhunde sowie der Bracken. Für alle diese Rassen bildeten sich Zucht- und Prüfungsvereine mit feststehenden Regularien wie Satzungen und Prüfungs-, Zucht- und Richterordnung.

Die Prüfungen werden von den einzelnen Rasseverbänden mit eigens ausgebildeten Prüfern (Richter) für die jeweilige Rasse als Zuchtprüfung (zur Feststellung des Zuchtwertes) oder als Leistungsprüfungen (zur Feststellung der Leistungswerte) durchgeführt. Grundlagen dafür sind die jeweiligen Prüfungsordnungen der Rasseverbände. Mit einer bestandenen Leistungsprüfung erwirbt der Jagdhund die jagdliche Brauchbarkeit für die bestandenen Fächer (Grüne Karte).

Darüber hinaus gibt es rasseoffene Brauchbarkeitsprüfungen (BP) auf der Grundlage einer Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO), die von der Obersten Jagdbehörde des jeweiligen Bundeslandes bestätigt sein muss.

Achtung! Im Freistaat Sachsen existieren zwei BPO!

BPO der Jagkynologischen Vereinigung:  Für Jagdgebrauchshunde des JGHV, VDH und FCI. Diese Prüfungen werden von den Rassezuchtverbänden des JGHV mit ausgeschrieben und geprüft mit beim JGHV ausgebildeten Richtern.

 BPO des Landesjagdverbandes Sachsen: Für alle Hunde, die vom Phänotyp einer Jagdhunderasse entsprechen.

Heutige Organisationsstruktur des Jagdgebrauchshundewesen:  

Der Dachverband aller in Deutschland registrierten Zuchtvereine ist der Jagdgebrauchshundeverband.

Dem zugeordnet ist die Jagdkynologische Vereinigung der einzelnen Bundesländer.

Der Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) ist Mitglied Im Verband Deutsches Hundewesen.

Der Verband Deutsches Hundewesen (VDH) ist Mitglied im Welthundeverband (FCI).

M. Kittel

Obmann für Jagdgebrauchshunde