Kamenzer Jagdverband e.V.

Hundewesen

Hinweise:

Jäger, die für Drückjagden Stöberhunde benötigen, melden sich bitte bei Manfred Kittel.

Hundeführer, mit geprüften Jagdhunden aus dem Altkreis Kamenz, die auch mit Ihren Hunden auf diese Seite möchten,
mögen sich bitte bei unserem Vorsitzenden Gunter Franke melden.


TIERÄRZTE

Dr. Bernd Lindner
Nordstraße 9
01936 Großnaundorf
Tel. (035955) 7 28 62
Handy (0171) 400 81 19

 

Übersicht zur Organisation des Jagdgebrauchshundewesens in Deutschland:

 

Die Entwicklung des Gebrauchshundewesens:

Als die Geburtsstunde des Gebrauchshundes bezeichnet Kleemann das Jahr 1806, in welchem der Feudalstaat durch Napoleon zerschlagen wurde und breite Kreise in den nichtpreußischen deutschen Staaten an der Niederjagd teilnehmen konnten. Mit dem Motto „Zucht auf Leistung“ bauten hauptsächlich die Kynologen Hegewald und Oberländer auch das Prüfungswesen auf, so wie wir es heute noch kennen. Sie sind die geistigen Väter des Gebrauchshundewesens. Ihrem Wirken verdanken wir die Gründung der Jagdgebrauchshundebewegung und den sich nach 1897 schnell bildenden Zucht- und Prüfungsvereinen sowie dem Jagdgebrauchshundeverband.

In den folgenden Jahren entwickelten sich entsprechend der Verwendungsmöglichkeiten neben den Vorstehhunden die Rassegruppen der Stöberhunde, Erdhunde, Schweißhunde sowie der Bracken. Für alle diese Rassen bildeten sich Zucht- und Prüfungsvereine mit feststehenden Regularien wie Satzungen und Prüfungs-, Zucht- und Richterordnung.

Die Prüfungen werden von den einzelnen Rasseverbänden mit eigens ausgebildeten Prüfern (Richter) für die jeweilige Rasse als Zuchtprüfung (zur Feststellung des Zuchtwertes) oder als Leistungsprüfungen (zur Feststellung der Leistungswerte) durchgeführt. Grundlagen dafür sind die jeweiligen Prüfungsordnungen der Rasseverbände. Mit einer bestandenen Leistungsprüfung erwirbt der Jagdhund die jagdliche Brauchbarkeit für die bestandenen Fächer (Grüne Karte).

Darüber hinaus gibt es rasseoffene Brauchbarkeitsprüfungen (BP) auf der Grundlage einer Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO), die von der Obersten Jagdbehörde des jeweiligen Bundeslandes bestätigt sein muss.

Achtung! Im Freistaat Sachsen existieren zwei BPO!

BPO der Jagkynologischen Vereinigung:  Für Jagdgebrauchshunde des JGHV, VDH und FCI. Diese Prüfungen werden von den Rassezuchtverbänden des JGHV mit ausgeschrieben und geprüft mit beim JGHV ausgebildeten Richtern.

 

 BPO des Landesjagdverbandes Sachsen: Für alle Hunde, die vom Phänotyp einer Jagdhunderasse entsprechen.

Heutige Organisationsstruktur des Jagdgebrauchshundewesen:  

Der Dachverband aller in Deutschland registrierten Zuchtvereine ist der Jagdgebrauchshundeverband.

Dem zugeordnet ist die Jagdkynologische Vereinigung der einzelnen Bundesländer.

Der Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) ist Mitglied Im Verband Deutsches Hundewesen.

Der Verband Deutsches Hundewesen (VDH) ist Mitglied im Welthundeverband (FCI).

 

M. Kittel

Obmann für Jagdgebrauchshunde