Jagdliches Schießen
Das jagdliche Schießen fördert Übung und Fertigkeit im Umgang mit Jagdwaffen.
Die ethisch und gesetzlich verankerten Grundsätze des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit fordern von jedem Jäger, das Wild so zu erlegen, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben. Daneben sind bei der Jagdausübung die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit zu beachten, damit bei der Handhabung der Waffen niemand gefährdet wird. Eine regelmäßige Teilnahme am jagdlichen Schießen soll dazu führen, dass jeder Jäger diesen Forderungen in steigendem Maße entsprechen kann. Zur Förderung der Schießleistungen veranstaltet der DJV jährlich eine Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen. Die besten deutschen Schützen messen sich auf den Europameisterschaften. Für bestimmte Fertigkeiten gibt es Leistungsabzeichen, die etwa zwei Mal im Jahr beim Groß-Gold-Schießen erlangt werden können.
Lesen Sie hier in der aktuellen DJV-Schießstandordnung u. Schießvorschrift oder erwerben Sie diese im DJV-Shop!
§1 Abs. 4 Sächsisches Jagdgesetz | jährlicher Schießnachweis
So steht im Gesetz: „Wer die Jagd ausübt, soll vor Beginn der Jagdausübung im Jagdjahr an einer Übung im jagdlichen Schießen teilgenommen haben“.
In diesem Zusammenhang sind alle Waidgenossen angehalten, einen entsprechenden Schießnachweis, bspw. als Schießbuch, eigenverantwortlich zu führen und sich durch den Betreiber der Schießstätte beurkunden zu lassen.
Auf der Webseite des Landratsamtes Kamenz gibt es außerdem ein Formular zur proaktiven Übermittlung an die untere Jagdbehörde zum Nachweis. Zum Formular „Bestätigung über die Teilnahme einer Übung im jagdlichen Schießen“ klicken Sie HIER. Eine proaktive Meldung an das Landratsamt ist aktuell nicht verpflichtend. Ebenso muss nicht auf eine DJV-Scheibe geschossen werden. Die Schussabgabe auf sportliche Zielscheiben, wie die DSB- oder Anschussscheibe ist ebenso zulässig. Im Vordergrund steht der verpflichtende Nachweis über die Handhabung der jeweils jagdlich geführten Waffen. Als Verband begrüßen wir die diese Neuerung und freuen uns, dass diese Gesetzeslücke zwischen Jägern und Sportschützen unter dem Aspekt der Sicherheit und des Bedürfnisses geschlossen wurde.
Der Schießobmann, Martin Gebler verfügt über eine Übersicht aller relevanter Schießstätten und Ansprechpartner.
Übungsschießen & Hegeringschießen
Jeder Jäger sollte über die gesetzliche Pflicht hinaus nach Ablegen der Jägerprüfung regelmäßig seine Fertigkeiten im Umgang mit der Waffe überprüfen und trainieren – das sind wir dem Wild schuldig und manche Nachsuche des ablaufenden Jagdjahres mag hier als Beleg dienen.
Auch unsere Hegeringe führen selbstständig in zwangloser Form ihre Übungs- und Jahresschießen durch.
Die Termine werden von den Hegeringleitern organisiert und bekanntgegeben.
Jahresschießnadeln sowie die Nadeln für die Erfüllung der Bedingungen für das Flinten- und Büchsenschießen werden zentral über den Schießobmann bestellt und den Hegeringleitern zur Verfügung gestellt. Wir bitten um eine Vorlaufzeit von mind. 4 Wochen.
Musterformular zur Waffenausleihe (nur Jäger untereinander, darf nicht verlängert werden!)
Übersicht Waffenaufbewahrung (ab 6. Juli 2017)
Kontrolle der Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen nach § 36 Abs. 3 WaffenG
DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift (mit Hinweisen für Standaufsichten)