Kamenzer Jagdverband e.V.

Informationen zu aktuell auftretenden Tierseuchen

02.09.2025 Afrikanische Schweinpest: aktuelle Lage in Sachsen, Deutschland und Europa, Veränderung der Zonen und Zaunrückbau

 
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen immer weiter zurückgedrängt.
Damit können große Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes
Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I
komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die
Durchführungsverordnung angepasst. Die Anpassungen treten zum 23.09. in Kraft.
 
Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte finden Sie hier: Geoportal Sachsenatlas – sachsen.de
 
aktuelle Lage der ASP in Deutschland. In Sachsen ist noch 1 aktiver Fall. Informationen zum Rückbau der Zäune erhalten Sie auf Seite 7.
 

 

 

02.06.2025 Afrikanische Schweinpest: aktuelle Lage in Sachsen, Deutschland und Europa

 

07.05.2025 Afrikanische Schweinpest: aktuelle Lage in Sachsen, Deutschland und Europa

 

03.05.2025 Afrikanische Schweinpest: Verkleinerung der Sperrzonen

 
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen immer weiter zurückgedrängt.
Damit können Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes
Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I
komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die
Durchführungsverordnung angepasst. 
Alle Informationen und ein visuell Darstellung der Sperr-, Puffer und seuchenfreien Zonen findet ihr hier:
 
 

Was gilt in der Pufferzone?

– Erleichterungen für Hausschweinehalter
Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen
innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb
aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.
Erleichterungen für Jäger.
Selbst angeeignetes Schwarzwild darf nun wieder bundesweit in begrenztem
Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und
Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem
gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten
Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte
Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann.

Was gilt in den seuchenfreien Gebieten?

Erleichterungen für Hausschweinehalter
Es entfallen alle bisherigen Einschränkungen für Schweinehalter.
Jäger
Außerhalb der Sperrzonen beträgt der Entschädigungsanspruch je erlegtem
Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist wie bisher beim Veterinäramt zu
beantragen (unter Nutzung der SWM-App).
Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen in Ottendorf-Okrilla und
Nostitz werden geschlossen und zurückgebaut.
Für Jäger, die bisher eine eigene Entsorgungstonne haben, entfällt die Kostenfreiheit
für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Sachsen.
Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am
02.05.2025 veröffentlicht, und gelten ab 03.05.2025.

07.02.2025 Email des Amtstierarztes:  Neuer Fall ASP-positiven Wildschweins 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
werte Weidgenossen,
 
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ein in Königswartha, OT Commerau am 26.01.2025 gesund erlegten Überläufer, männlich, ca. 30 kg schwer von der LUA positiv auf ASP untersucht wurde. Das Untersuchungsergebnis der LUA Sachsen wurde vom Nationalen Referenzlabor bestätigt. Damit wird der ASP-Ausbruch amtlich festgestellt. Derzeit laufen in dem Gebiet Fallwildsuchen mit Drohnenunterstützung, um das Ausmaß abzuschätzen. Vom Ergebnis sind die weiteren Maßnahmen abhängig.
 
 
Da sich der Fundort ohnehin in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) befindet, gelten die Schutzmaßnahmen gemäß AVV der LDS Sachsen fort.
 
https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=e9d5e84c-0e8b-4e93-b4a9-c31a3469df4c
 
Tierseuchenbekämpfung | ASP – 4. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen
 
Leider haben wir damit einen neuen Ausbruch dieser Tierseuche in unserem Landkreis zu verzeichnen. Infolge der notwendigen Restriktionszonen (10km Gefährdetes Gebiet und weitere 10 km Pufferzone um den ASP-Fund) ist an eine Verkleinerung der Restriktionszonen, wie sie für April´25  angedacht war, nicht mehr zu denken.
 
 Mit freundlichen Grüßen
 
 
Norbert Bialek
Amtstierarzt
 
AL Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
…………………………………………………………………………
 
Landratsamt Bautzen
1-39-0
 
Besucheradresse: Taucherstraße 23 · 02625 Bautzen
Postadresse: Bahnhofstraße 9 · 02625 Bautzen
Telefon: 03591 5251-39000 · Telefax: 03591 5251-39009  
lueva@lra-bautzen.de · www.landkreis-bautzen.de
Die Zugangsvoraussetzungen für elektronische Dokumente finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation.
 
 
 

Alle Informationen zur Erweiterung des ASP-Moduls in der Wildmonitoring App, neuen Ohrmarken und Probenerfassung

hier findet ihr alle Informationen zur Erweiterung der Wildmonitoring App um das ASP Modul. In den Dokumenten findet ihr alle Infos zu:
 

– Erhalt der Zugangsdaten

– Anlegen der Strecke

– Erfassung ASP & Trichinenprobe

– Mitteilung der Trichinen- und ASP Ergebnisse

– Verwaltung

– Beantragung eines zweiten Nutzers (Onlinehelfers) in der App

Bei Fragen könnt ihr euch an die Hegeringleiter, Obleute oder direkt an Herrn Becker vom Landratsamt SB Tiergesundheit wenden:

Telefon: 03591 5251-39101 · Telefax: 03591 5250-39101
Wildmonitoring ASP
Onlinehelfer